Rechtsberatung für Unternehmen, Unternehmer und Familien
Zwei Fachanwaltstitel, ein MBA und die Erfahrung aus der Begleitung mittelständischer Unternehmen: von der Gesellschaftsgründung über die Nachfolge bis zu den Fragen, die entstehen, wenn Unternehmen und Familie sich überschneiden.
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Die Kanzlei
Ganzheitliche Betreuung statt einzelner Mandate
Wir sind eine partnerschaftlich verbundene Anwaltskanzlei, die sich die ganzheitliche
Betreuung ihrer Mandanten zur Aufgabe gemacht hat.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Familien- und
Erbrecht. Die Begleitung mittelständischer Unternehmen unter Einbezug unseres Netzwerks
aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren ist ein besonderer Fokus – und beginnt
nicht erst bei der Vertretung vor Gericht, sondern bei der Gestaltung, die den Streit
vermeidet.
Unternehmensrecht, Familienrecht und Erbrecht greifen häufiger ineinander, als es die
Rechtsgebiete vermuten lassen – bei der Nachfolge, bei der Scheidung eines Gesellschafters,
bei der Bewertung eines Unternehmens im Zugewinn.
Die rechtlichen Beziehungen innerhalb eines Unternehmens – von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolge. In enger Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus unserem Netzwerk.
Vertretung in allen familienrechtlichen Themen, gerichtlich und außergerichtlich – mit besonderem Blick auf das, was bei Unternehmern und Vermögensinhabern an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht entsteht.
Gestaltung und Durchsetzung – von der Testamentsgestaltung über Pflichtteilsfragen bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses, außergerichtlich wie vor Gericht.
Herr RA Fischer hat Fachkompetenz und ist menschlich super. Man kann immer anrufen oder eine E-Mail schreiben und bekommt umgehend eine Antwort. Herr RA Fischer hat mein Vertrauen und ich würde ihn immer weiter empfehlen.
Tanja16. Oktober, 2024
Die Beratung und anwaltliche Vertretung durch Herrn Fischer war hervorragend. Die inhaltlichen Abstimmungen und die Abwicklung aller notwendigen Schritte verliefen völlig problem- und reibungslos. Aus diesen Gründen - und wegen des vertrauensvollen persönlichen Umgangs - kann ich Herrn Fischer uneingeschränkt weiterempfehlen.
Roberto Kaiser16. Oktober, 2024
Ich bin sehr zufrieden, hat alles geklappt wie gewünscht. Der meiste Kontakt geht schnell und unkompliziert per eMail, persönliche Termine sind schnell arrangiert. Sehr sympathischer Kontakt und fachlich absolut einwandfrei, kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Vielen vielen Dank!
I. Worum geht es ? Die Figur der Ehegatteninnengesellschaft ermöglicht es Ehegatten, die im Betrieb des jeweils anderen mitarbeiten, unabhängig der arbeitsrechtlichen Eingruppierung, eine faire Teilhabe und Partizipation am geschaffenen Vermögensmehrwert des anderen E zu erlangen. In der Ausgangsentscheidung entschied der BGH (NJW 1953, 418) in dem Fall, in dem die Ehefrau in der Gastwirtschaft …
I. Worum geht es ? Per Testament legt der Erblasser mit einseitiger Verfügung von Todes wegen seinen letzten Willen dar. § 1937 BGB setzt hierbei die Begriffe Testament und letztwillige Verfügung gleich. In der Bezeichnung der Anordnung als „letztwillig“ wird zum Ausdruck gebracht, dass das Testament bis zum Tode des Erblassers frei widerruflich ist (§ …
Vorab auszuführen ist, dass „ein wichtiger Grund“ bzw. eine „Unzumutbarkeit“ gesetzlich nicht normiert ist. Der BGH hat im Rahmen dessen Rechtsprechung erläutert, was unter einem „wichtigen Grund“ zu verstehen ist. Danach sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Beispiele: hohes Alter, geistige Störung, andauernde Erkrankung – also Eigenschaften, die ein aktives Mitwirken am Geschick der Gesellschaft unmöglich …