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Anwaltskanzlei in Ulm

Rechtsberatung für Unternehmen, Unternehmer und Familien

Zwei Fachanwaltstitel, ein MBA und die Erfahrung aus der Begleitung mittelständischer Unternehmen: von der Gesellschaftsgründung über die Nachfolge bis zu den Fragen, die entstehen, wenn Unternehmen und Familie sich überschneiden.

5,0 aus 8 Google-Bewertungen 4,9 aus 102 Bewertungen auf anwalt.de

Die Kanzlei

Ganzheitliche Betreuung statt einzelner Mandate

Wir sind eine partnerschaftlich verbundene Anwaltskanzlei, die sich die ganzheitliche Betreuung ihrer Mandanten zur Aufgabe gemacht hat.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Familien- und Erbrecht. Die Begleitung mittelständischer Unternehmen unter Einbezug unseres Netzwerks aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren ist ein besonderer Fokus – und beginnt nicht erst bei der Vertretung vor Gericht, sondern bei der Gestaltung, die den Streit vermeidet.

Mehr über die Kanzlei

Rechtsgebiete

Drei Schwerpunkte, ein Ansprechpartner

Unternehmensrecht, Familienrecht und Erbrecht greifen häufiger ineinander, als es die Rechtsgebiete vermuten lassen – bei der Nachfolge, bei der Scheidung eines Gesellschafters, bei der Bewertung eines Unternehmens im Zugewinn.

Bewertungen

Fünf von fünf Sternen bei Google

5,0 von 5 8 Bewertungen bei Google
Herr RA Fischer hat Fachkompetenz und ist menschlich super. Man kann immer anrufen oder eine E-Mail schreiben und bekommt umgehend eine Antwort. Herr RA Fischer hat mein Vertrauen und ich würde ihn immer weiter empfehlen.
Tanja 16. Oktober, 2024
Die Beratung und anwaltliche Vertretung durch Herrn Fischer war hervorragend. Die inhaltlichen Abstimmungen und die Abwicklung aller notwendigen Schritte verliefen völlig problem- und reibungslos. Aus diesen Gründen - und wegen des vertrauensvollen persönlichen Umgangs - kann ich Herrn Fischer uneingeschränkt weiterempfehlen.
Roberto Kaiser 16. Oktober, 2024
Ich bin sehr zufrieden, hat alles geklappt wie gewünscht. Der meiste Kontakt geht schnell und unkompliziert per eMail, persönliche Termine sind schnell arrangiert. Sehr sympathischer Kontakt und fachlich absolut einwandfrei, kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Vielen vielen Dank!
Chip8086 8. Oktober, 2024
Aus der Praxis

Aktuelle Beiträge

Entscheidungen und Gestaltungsfragen aus dem Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht – kurz eingeordnet.

Asset Protection oder Teilhabe des anderen Ehegatten über die Rechtsfigur der „Ehegatteninnengesellschaft“

I. Worum geht es ? Die Figur der Ehegatteninnengesellschaft ermöglicht es Ehegatten, die im Betrieb des jeweils anderen mitarbeiten, unabhängig der arbeitsrechtlichen Eingruppierung, eine faire Teilhabe und Partizipation am geschaffenen Vermögensmehrwert des anderen E zu erlangen. In der Ausgangsentscheidung entschied der BGH (NJW 1953, 418) in dem Fall, in dem die Ehefrau in der Gastwirtschaft …

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Kündigung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

Vorab auszuführen ist, dass „ein wichtiger Grund“ bzw. eine „Unzumutbarkeit“ gesetzlich nicht normiert ist. Der BGH hat im Rahmen dessen Rechtsprechung erläutert, was unter einem „wichtigen Grund“ zu verstehen ist. Danach sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Beispiele: hohes Alter, geistige Störung, andauernde Erkrankung – also Eigenschaften, die ein aktives Mitwirken am Geschick der Gesellschaft unmöglich …

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