0731 967910 fischer@kanzlei-kulitz.de Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr

Der Vermögensausgleich ist ein wesentlicher Aspekt bei der Trennung oder Scheidung von Ehepartnern. Er umfasst die gerechte Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und stellt sicher, dass keiner der Partner benachteiligt wird. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Vermögensansprüche zu prüfen und durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Vermögensaufteilung

Die Aufteilung des Vermögens kann komplex sein und erfordert eine detaillierte Analyse der finanziellen Verhältnisse beider Ehepartner. Wir helfen Ihnen, eine faire und gerechte Lösung zu finden:

  1. Ermittlung des gemeinsamen Vermögens: Zunächst wird das während der Ehezeit erworbene Vermögen ermittelt. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte. Wir unterstützen Sie dabei, eine vollständige und genaue Bestandsaufnahme durchzuführen.
  2. Trennung von privatem und gemeinschaftlichem Vermögen: Es ist wichtig, zwischen dem Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, und dem Vermögen, das während der Ehe hinzukam, zu unterscheiden. Wir klären, welche Vermögenswerte als gemeinsames und welche als privates Vermögen gelten.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Vermögensausgleichs. Er stellt sicher, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen an dem während der Ehezeit erworbenen Vermögen beteiligt werden:

  1. Berechnung des Zugewinnausgleichs: Wir berechnen den Zugewinn beider Ehepartner, indem wir das Anfangs- und Endvermögen gegenüberstellen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Differenz zur Hälfte an den anderen Partner ausgleichen.
  2. Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen: Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen und sorgen dafür, dass Ihre finanziellen Rechte gewahrt bleiben.

Spezielle Vermögensfragen

Einige Vermögenswerte erfordern besondere Aufmerksamkeit und Expertise:

  1. Immobilien: Immobilienbesitz ist oft der wertvollste Vermögensbestandteil. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und fairen Aufteilung von Immobilien und klären Fragen zu Wohnrechten und Nutzungsentschädigungen.
  2. Unternehmensbeteiligungen: Wenn einer der Ehepartner an einem Unternehmen beteiligt ist, muss auch dieser Vermögensanteil bewertet und berücksichtigt werden. Wir arbeiten mit Experten zusammen, um eine korrekte Unternehmensbewertung zu gewährleisten.
  3. Wertpapiere und Anlagen: Wir helfen Ihnen bei der Aufteilung von Wertpapieren, Aktien und anderen finanziellen Anlagen, um eine faire und ausgewogene Vermögensverteilung sicherzustellen.

Fachkundige Beratung und maßgeschneiderte Lösungen

Jede Trennung und Scheidung ist einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung der finanziellen Verhältnisse. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine persönliche und fachkundige Beratung, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Vermögensansprüche gerecht behandelt werden.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

Nachricht senden 0731 967910

Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr