0731 967910 fischer@kanzlei-kulitz.de Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr

Das Erbrecht regelt die Übertragung von Vermögenswerten einer Person auf andere im Falle ihres Todes. Als Anwalt für Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts zu unterstützen und uns um Ihre Anliegen zu kümmern.

Im Einzelnen:

Da viele Erbstreitigkeiten ihre Ursache darin haben, dass eine rechtzeitige Regelung der eigenen Belange unterbleibt, empfehlen wir eine vorausschauende Planung und beraten bei der Erstellung von Testament und Erbvertrag sowie bei der Möglichkeit der Gestaltung einer steuerlich begünstigenden vorweggenommenen Erbfolge.

Nach dem Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie bei

  • der Nachlassabwicklung
  • der Auseinandersetzung mit Miterben
  • im Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche

Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und der damit verbundenen Konsequenzen, das Erbscheinverfahren und die Testamentsvollstreckung.

Kontakt

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

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