Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Themen gerichtlich und außergerichtlich.
Dazu gehören Fragen zu Trennung und Scheidung, welche sich in der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben.
Schwerpunkte bilden folgende Themengebiete:
- Ehescheidung
- Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
- Sorge- und Umgangsregelung für Kinder
- Fragen des Vermögensausgleiches
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Unternehmensbewertung im Zuge von ehelichen Vermögensauseinandersetzungen
- Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
- Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen